Braucht Ihr Unternehmen einen Beauftragten für den Datenschutz?
Diese Frage wird zuerst meistens verneint, weil man sich nicht klar ist, was eigentlich "personenbezogene Daten" sind, und was der Gesetzgeber darüber zu sagen hat. Das kann durch die Einführung der DS-GVO teuer werden! Zudem muss der DSB dann auch bei der Aufsicht gemeldet werden.
Mein Ziel ist es, Betriebe in dieser Frage von Personalkosten zu entlasten, Mitarbeiter zu schulen und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Auf Anfrage erhalten Sie bei mir Informationen rund um das Thema Datenschutz - unverbindlich und kostenlos!
Die Verordnung (EU) 2016/679
Die EU hat diese Verordnung erlassen, die ab dem 25.5.2018 in allen EU Mitgliedstaaten unmittelbare Gesetzeskraft entwickelt. Dadurch wird der Datenschutz vereinheitlicht. In Anwendung der Öffnungsklauseln in der Verordnung hat der Deutsche Gesetzgeber das BDSG angepasst, und dabei die bisherigen Regeln zur Pflicht der Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen geändert.
Es wurden bereits sehr hohe Bußgelder verhängt.